Auf 17 Plakaten informiert die Ausstellung über die Politikerinnen Helene Weber, Elisabeth Selbert, Frieda Nadig und Helene Wessel, die 1948/49 Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren und das Grundgesetz mit erarbeitet haben. Die darin enthaltene Formulierung „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“, Artikel 3, Absatz 2, ist maßgeblich auf das Engagement der vier Frauen zurückzuführen. „Mit diesem Satz wurde die formale Gleichstellung zwischen Männern und Frauen formuliert. Er ist der Grundstein für Maßnahmen und Instrumente, die auch heute noch zur tatsächlichen Umsetzung von Gleichberechtigung notwendig sind“, sagt Dörte Schneider, Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Jade Hochschule. Neben den Lebensbildern der „Mütter des Grundgesetzes“ ordnet die Ausstellung die Entstehung des Grundgesetzes historisch ein und beleuchtet das diesjährig aktuelle Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“.
Forderung Frauenwahlrecht
Der Internationale Frauentag ist ein Welttag, der jedes Jahr am 8. März begangen wird. „Ende des 19. Jahrhunderts entstand er ursprünglich als Initiative sozialistischer Organisationen im Kampf um die Gleichberechtigung. Das Frauenwahlrecht war damals eine der Hauptforderungen und wurde 1918 eingeführt“, erläutert Sylvia Noll, Gleichstellungsreferentin, die die Ausstellung organisiert hat.
Ausstellung anlässlich 60 Jahre Grundgesetz
Die Ausstellung wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anlässlich des Jubiläums „60 Jahre Grundgesetz“ konzipiert. Sie wurde 2009 erstmals gezeigt und ist seitdem in ganz Deutschland unterwegs. Mit der Kampagne „Frauen macht Kommune“ wurden der Helene-Weber-Preis und das Helene-Weber-Kolleg ins Leben gerufen, um mehr Frauen für politische Führungs- und Entscheidungspositionen zu gewinnen. Geplant ist, die Ausstellung im kommenden Jahr am Studienort Oldenburg zu zeigen.