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Jade Hochschule möchte Anrechnungsverfahren erleichtern

Prozessentwicklung zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen

Der Workshop zum Anrechnungsverfahren am Studienort Oldenburg diente als Kick-Off Veranstaltung. Künftig soll in einer Arbeitsgemeinschaft an einer Vorlage für eine Richtlinie gearbeitet werden. (Foto: Jade HS/Eike Betten)
Der Workshop zum Anrechnungsverfahren am Studienort Oldenburg diente als Kick-Off Veranstaltung. Künftig soll in einer Arbeitsgemeinschaft an einer Vorlage für eine Richtlinie gearbeitet werden. (Foto: Jade HS/Eike Betten)

Wer ein Studium an der Jade Hochschule aufnehmen möchte, stellt sich oft auch die Frage der Anrechnung von bereits erworbenen Leistungen außerhalb der Hochschule, zum Beispiel im Rahmen der Ausbildung oder in der Berufspraxis. Aktuell gibt es dafür keinen einheitlichen Prozess. Jeder Einzelfall wird betrachtet. Jeder Fachbereich entscheidet individuell. Um sich auszutauschen und einen einheitlichen Prozess zu etablieren, trafen sich am 13. und 14. August Vertreter_innen der Fachbereiche und des Lehr- und Lernzentrums mit Beratern der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Modus zum Thema Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen. 

Anfragen zu Anrechnungen häufen sich

Mit dem Ziel, den Austausch von Erfahrungen und Best Practices untereinander zu fördern und einen einheitlichen und „schlanken“ Anrechnungsprozess beruflicher Tätigkeiten an der Jade Hochschule auf den Weg zu bringen, lud das Lehr- und Lernzentrum zum zweitägigen Workshop am Studienort Oldenburg ein. „Wir sehen, dass das Thema Anrechnung immer wichtiger wird. Die Anfragen, was aus der Berufspraxis an ein Studium angerechnet werden kann, häufen sich“, sagt Arianna Schön, Koordinatorin für den Aufbau eines Beratungsservice für Anerkennung und Anrechnung im Lehr- und Lernzentrum. „In Zeiten des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels ist es wichtiger denn je, schnelle und transparente Antworten zu liefern.“

Transparenz im Anrechnungsverfahren

Gleichzeitig herrsche aber auch viel Unsicherheit in den Fachbereichen, weiß Schön, „umso wichtiger ist es daher, bei der Anrechnung von Leistungen einen Prozess zu schaffen, der für alle transparent ist“. Andere Hochschulen seien hier schon weiter. Die Hochschule Aalen und die Hochschule Bielefeld berichteten im Workshop von ihren Erfahrungen. Dabei zeigte sich schnell, die Etablierung eines Anrechnungsprozesses ist ein Marathon, kein Sprint: „Es ist ein langer Prozess, den wir nun aber mit der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft und der Entwicklung einer Vorlage für einer Richtlinie gemeinsam anstoßen wollen“, erklärt Schön.

Prof. Dr. Gerd Hilligweg, Dekan vom Fachbereich Wirtschaft, sieht in einem optimierten Verfahren insbesondere die Chance, zusätzliche Studierende für die Jade Hochschule zu gewinnen: „Für mich wünschenswert sind am Ende Regelungen, die verbindlich, schlank, klar formuliert und schnell umsetzbar sind“.

„Aktuell sind Anrechnungen kompliziert und jeder Fall wird einzeln betrachtet. Wir möchten den Prozess vereinfachen.“

Arianna Schön

 

Arianna Schön (Foto: Jade HS)
Arianna Schön (Foto: Jade HS)

Über HRK Modus

Das Projekt MODUS der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zielt darauf ab, die Anerkennungs- und Anrechnungspraxis an Hochschulen weiter zu verbessern. Es fördert mehr Transparenz und Flexibilität sowie die Mobilität und Durchlässigkeit im Bildungssystem. Ein Schwerpunkt des Projekts liegt in der Abstimmung und Verbreitung gemeinsamer, qualitätsgesicherter Standards für die Anerkennung und Anrechnung. Zudem setzt MODUS auf die verstärkte Nutzung digitaler Prozesse und Infrastrukturen, um Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren zu erleichtern. Weiterhin unterstützt das Projekt Hochschulen mit umfassender Information und Beratung zu allen relevanten Fragen.

Individuelle vs. pauschale Anrechnungsverfahren

Bei der Gestaltung der Anrechnungsverfahren wird in der Regel zwischen individuellen und pauschalen Verfahren unterschieden:

Individuelle Anrechnung: Für den Studiengang wird anhand der vom Studierenden vorgelegten Unterlagen geprüft, ob und in welchem Umfang die außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen bzw. Kenntnisse und Fähigkeiten Teilen des Studiums nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind und diese damit ersetzen können. Die Überprüfung der Gleichwertigkeit erfolgt immer im Einzelfall.

Quelle: HRK Modus

Pauschale Anrechnung: Bei dieser Art der Anrechnung wird eine bestimmte Qualifikation, bspw. ein Ausbildungsgang, von einem Expertengremium mit dem Studiengang abgeglichen. Studienbewerberinnen und -bewerber, die diese Qualifikation nachweisen können, können dann ohne individuelle Prüfung die entsprechenden Module angerechnet bekommen. Diese Form der Anrechnung ist personenunabhängig. 

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