Die Niedersächsischen Hochschulen haben in gemeinsamer Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur die aktuelle Situation erörtert und die Leitlinien für das weitere Vorgehen besprochen.
Demnach werden die Lehrveranstaltungen im laufenden Sommersemester 2020 weitestgehend in digitaler Form fortgeführt, wenn dies zur Erreichung der Ziele der Lehrveranstaltung möglich ist. Dies erleichtert auch die Einhaltung der zwingend erforderlichen Abstände, die bei schrittweiser Aufnahme eines unvermeidlichen Präsenzbetriebs bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen eingehalten werden müssen – selbst bei Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen wie Fluren, Treppenhäusern etc. und bei Einhaltung zahlreicher weiterer Hygienemaßnahmen in der Hochschule. Für zahlreiche Lehrveranstaltungen müssen allerdings noch individuelle Lösungen gefunden werden, wenn beispielsweise die Abstände gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts nicht eingehalten werden könnten.
Daher dürfen zunächst befristet bis zum 17. Mai 2020 im Regelfall nur Bedienstete der Jade Hochschule die Gebäude der Hochschule betreten, Studierenden wird dies nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet.
Für die Bediensteten bedeutet die Erlaubnis zum Betreten der Gebäude jedoch nicht die Verpflichtung zur Anwesenheit am Arbeitsplatz. Vielmehr sollen die Möglichkeiten des Home-Office weiterhin genutzt werden, wobei auch hier dienstliche Notwendigkeiten wie die Durchführung von Bewerbungsgesprächen ab dem 4. Mai 2020 wieder möglich sind.
Weitere Schutzmaßnahmen werden in enger Abstimmung zwischen den Fachbereichen, den Serviceeinrichtungen und der Verwaltung umgesetzt, um nach einer Neubewertung der Situation über weitere Schritte zur Öffnung ab 18. Mai 2020 zu entscheiden.
Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Maßnahmen und Verhaltensregeln für die nächsten Wochen erhalten Sie per E-Mail beziehunsgweise auf unserer Internetseite.
Bitte informieren Sie sich dort weiterhin regelmäßig. Wir aktualisieren unsere Informationen, da wir unter anderem auch seitens des Landes Niedersachsen Nachricht über neue Verfügungen erhalten.