Hochschulentwicklungsvertrag bis 2023 fortgeschrieben
Mehrjährige Planungssicherheit für die Hochschulen
Mit dem Hochschulschulentwicklungsvertrag erhalten die Hochschulen seit 2014 einen verlässlichen Finanzrahmen. Er bildet den Grundstein für mehrjährige Zielvereinbarungen zwischen dem Land Niedersachsen und den Hochschulen und legt damit die Basis für Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Hochschulen. Der im November 2013 geschlossene Hochschulentwicklungsvertrag wurde 2017 bis zum Ende 2021 durch einen Fortschreibungsvertrag verlängert. Vor dem Hintergrund, dass die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die zukünftigen Landeshaushalte noch nicht abzuschätzen sind, wird der bestehende Vertrag in der jetzigen Fassung noch einmal fortgeschrieben. Er wurde im Dezember durch die Landesregierung sowie die Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten unterschrieben.
Mit der Fortschreibung bis Ende 2023 werde sichergestellt, dass die Hochschulen in den nächsten zwei Jahren ihre Aufgaben auf einer verlässlichen Grundlage wahrnehmen können. Zugleich schaffe diese Brückenlösung die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Neuabschluss eines längerfristigen Hochschulrahmenvertrags.
„Der Hochschulentwicklungsvertrag ist als Instrument zur Festschreibung der hochschulpolitischen Ziele von besonderer Bedeutung. Als zentrales Instrument der Hochschulsteuerung trägt er zu unseren gemeinsamen Bemühungen bei, die niedersächsischen Hochschulen im Wettbewerb um Studierende sowie bei der Berücksichtigung sich ändernder akademischer Ausbildungsbedarfe zu unterstützen.“
Wissenschaftsminister Björn Thümler
(Quelle: MWK)