Vom 28. November bis zum 6. Dezember 2023 hatten alle Hochschulmitglieder die Wahl: die Statusgruppen wurden aufgerufen, die Hochschulgremien neu zu besetzen. Gewählt wurden der Senat, die Fachbereichsräte, das Studierendenparlament sowie die Fachschaftsräte. „Die Wahlen fanden erneut ausschließlich Online statt und wurden erfolgreich und ohne Widersprüche durchgeführt“, sagt Berit Müller, Organisatorin der Hochschulwahlen.
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„Die Wahlbeteiligungen für die Wahlen zum Senat und den Fachbereichsräten waren durchwachsen“, berichtet Müller, „in manchen Bereichen schlechter, in anderen besser als bei den vorhergehenden Wahlen“. Besser als vor einem Jahr aber immer noch auf einem niedrigen Niveau fiel die Beteiligung in den studentischen Gremien aus, die größtenteils unter der 20 Prozent-Marke blieb. Für den Fachschaftsrat im Fachbereich Management, Information, Technologie fanden sich leider keine Studierenden, so dass der Fachschaftsrat für das kommende Jahr unbesetzt bleibt.
Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder der Gremien endet am 29. Februar. Die neuen gewählten Mitglieder beginnen ihre Amtszeit am 1. März. Die studentischen Vertretungen wurden für ein Jahr bis Ende Februar 2025 gewählt. Für alle anderen Statusgruppen endet die Amtszeit in drei Jahren im Februar 2027.
Fakten zur Wahl
Rechtsgrundlage für die Durchführung der Hochschulwahlen sind das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG), die Grundordnung und die Wahlordnungen der Jade Hochschule.
Der Wahl liegen Wahlvorschläge zugrunde, die mehrere Bewerberinnen oder Bewerber (Listenwahlvorschläge) oder eine Bewerberin oder einen Bewerber (Einzelwahlvorschläge) benennen können.
Die Mitglieder der Hochschullehrergruppe, der Mitarbeitergruppe und der MTV-Gruppe werden für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt, die Mitglieder der Gruppe der Studierenden für ein Jahr. Die Amtszeit der Mitglieder des Senats und der Fachbereichsräte beginnt jeweils am 1. März und endet jeweils am letzten Tag des Monats Februar.
Senat
Der Senat ist unter anderem zuständig für die Beschlussfassung von Ordnung und Grundordnung der Hochschule, die Entscheidungen über den Entwicklungsplan, sowie den Gleichstellungsplan und die Stellungnahme zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen. Zudem nimmt der Senat Stellung zu dem Wirtschaftsplan und vor Abschluss einer Zielvereinbarung.
Das Gremium setzt sich aus zehn Hochschullehrer_innen, drei Studierenden, drei wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen und drei Mitarbeiter_innen aus Technik und Verwaltung (MTV) zusammen.
Fachbereichsrat
Die Fachbereichsräte sind unter anderem zuständig für die Beschlussfassung über Ordnungen des Fachbereichs (insbesondere Prüfungsordnungen), die Wahl der Prüfungskommission und Vorschläge an das Ministerium für die Berufung von Professor_innen. Zudem nehmen die Mitglieder Stellung zur Einführung, wesentlichen Änderungen und Schließungen von Studiengängen gegenüber dem Präsidium. Auch wählen die Fachbereichsräte die Dekan_innen und Studiendekan_innen.
Die Fachbereichsräte setzen sich aus sieben Hochschullehrer_innen und jeweils zwei Vertreter_innen der anderen Statusgruppen (wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, MTV, Studierende) zusammen.
Fachschaftsrat und Studierendenparlament
Der Fachschaftsrat vertritt die Studierenden der jeweiligen Fachbereiche. Er ist das beschlussfassende Organ der jeweiligen Fachschaft.
Das Studierendenparlament ist das Beschlussorgan der Studierendenschaft. Hierfür werden sieben Vertreter_innen gewählt.
Weitere Informationen gibt es auf der Informationsseite des AStA zur studentischen Selbstverwaltung.