Hochschulwahlen ab dem 24. November erstmals online

Koordinatorin Berit Müller im Gespräch

(Foto: pexels)
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Die Hochschulwahlen aller Statusgruppen zum Senat und den Fachbereichsräten sowie der Studierenden zum Studierendenparlament und den Fachschaftsräten im Wintersemester 2020/2021 werden vom 24. November (8 Uhr) bis zum 2. Dezember (16 Uhr) erstmals online durchgeführt. Die Jade Welt (JW) sprach mit Berit Müller, Koordinatorin der Wahl.

JW: Frau Müller, was ist das Besondere der Hochschulwahlen in diesem Jahr?

Müller: Das Besondere ist, dass auch die Wahlen unter dem Zeichen von Corona stattfinden werden. Und dazu sind es auch die „großen Wahlen“ aller Statusgruppen. Durch großen Einsatz konnte es bewerkstelligt werden, dass die Hochschulwahlen online stattfinden. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass es keine Präsenz geben wird, sondern gleichzeitig, dass alle Mitglieder der Hochschule die einfache Möglichkeit haben, an der diesjährigen Wahl teilzunehmen und sich im Vorfeld und während des Wahlzeitraums noch mit den Gremien und den Kandidatinnen und Kandidaten auseinanderzusetzen. Weiterhin gibt es Steckbriefe, welche man sich zu einzelnen Personen in der Wahlbekanntmachung online anschauen kann.

JW: Wie wird bei gewährleistet, dass die Wahl trotz Log-in geheim abläuft?

Müller: Durch das Secure Link Verfahren besteht eine Trennung von Login und Abgabe des Stimmzettels. Das Login erfolgt über das Intranet der Jade Hochschule, das Wählerverzeichnis liegt auf dem Wahl Server in anonymisierter Form ohne personenbezogene Daten vor.

JW: Warum sollten Hochschulangehörige wählen?

Müller: Alle Mitglieder der Jade Hochschule haben in diesem Jahr die Möglichkeit die Vertreterinnen und Vertreter ihrer Belange in den Hochschulgremien zu bestimmen.

Fakten zur Wahl

Rechtsgrundlage für die Durchführung der Hochschulwahlen sind das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG), die Grundordnung und die Wahlordnungen der Jade Hochschule.

Der Wahl liegen Wahlvorschläge zugrunde, die mehrere Bewerberinnen oder Bewerber (Listenwahlvorschläge) oder eine Bewerberin oder einen Bewerber (Einzelwahlvorschläge) benennen können.

Die Mitglieder der Hochschullehrergruppe, der Mitarbeitergruppe und der MTV-Gruppe werden für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt, die Mitglieder der Gruppe der Studierenden für ein Jahr. Die Amtszeit der Mitglieder des Senats und der Fachbereichsräte beginnt jeweils am 1. März und endet jeweils am letzten Tag des Monats Februar.

Webseite zur Hochschulwahl

Gremien, die neu gewählt werden:

Senat

Der Senat ist unter anderem zuständig für die Beschlussfassung von Ordnung und Grundordnung der Hochschule, die Entscheidungen über den Entwicklungsplan, sowie den Gleichstellungsplan und die Stellungnahme zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen. Zudem nimmt der Senat Stellung zu dem Wirtschaftsplan und vor Abschluss einer Zielvereinbarung.

Das Gremium setzt sich aus zehn Hochschullehrer_innen, drei Studierenden, drei wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen und drei Mitarbeiter_innen aus Technik und Verwaltung (MTV) zusammen.

Fachbereichsrat

Die Fachbereichsräte sind unter anderem zuständig für die Beschlussfassung über Ordnungen des Fachbereichs (insbesondere Prüfungsordnungen), die Wahl der Prüfungskommission und Vorschläge an das Ministerium für die Berufung von Professor_innen. Zudem nehmen die Mitglieder Stellung zur Einführung, wesentlichen Änderungen und Schließungen von Studiengängen gegenüber dem Präsidium. Auch wählen die Fachbereichsräte die Dekan_innen und Studiendekan_innen.

Die Fachbereichsräte setzen sich aus sieben Hochschullehrer_innen und jeweils zwei Vertreter_innen der anderen Statusgruppen (wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, MTV, Studierende) zusammen.

Fachschaftsrat und Studierendenparlament

Der Fachschaftsrat vertritt die Studierenden der jeweiligen Fachbereiche. Er ist das beschlussfassende Organ der jeweiligen Fachschaft.

Das Studierendenparlament ist das Beschlussorgan der Studierendenschaft. Hierfür werden sieben Vertreter_innen gewählt.

Weitere Informationen gibt es auf der Informationsseite des AStA zur studentischen Selbstverwaltung.

Ansprechpartnerin in der Redaktion

  • Katrin Keller
    Katrin Keller

    katrin.keller@jade-hs.de