Jade Hochschule will Präsenzlehre weitgehend ermöglichen
Umfassende Maßnahmen – mit Studierenden erarbeitet
Wilhelmshaven.Oldenburg.Elsfleth. Am 20. September startet das Wintersemester an der Jade Hochschule. Das Präsidium der Jade Hochschule hat am 7. September beschlossen, wie bei einer weiterhin herrschenden Corona-Pandemie im Wintersemester 2021/22 mithilfe eines um die Warnstufen ergänzten hochschuleigenen Corona-Stufenplans studieren, lehren, forschen und arbeiten in Präsenz möglich sein kann.
„Die Jade Hochschule ist grundsätzlich eine Präsenzhochschule und wir ergreifen weitgehende Maßnahmen, um ein Studium vor Ort im kommenden Semester zu ermöglichen.“
Präsident Prof. Dr. Manfred Weisensee.
Die Schutzmaßnahmen der jeweiligen Warnstufen folgen dem Wunsch der Hochschulangehörigen, trotz der herrschenden Corona-Pandemie wieder in einen weitgehenden Präsenzbetrieb zurückzukehren.
Eine rechtzeitige und verlässliche Planung des Lehrbetriebs ist für Studierende und Lehrende auch vor dem Hintergrund des Studienerfolgs wichtig. Der hochschuleigene Corona-Stufenplan definiert für jede Warnstufe, was mit welchen Schutzmaßnahmen in welcher Form an Präsenzveranstaltungen maximal möglich ist „Es besteht aber nicht die Verpflichtung, in der jeweils aktuellen Stufe das maximal Mögliche auch umzusetzen. Auch ist nicht angedacht, dass die Lehrform nicht ständig an die Möglichkeiten der jeweils aktuellen Stufe angepasst werden kann, ein ständiges „Hin und Her zwischen Präsenz- und Onlinebetrieb scheint nicht erstrebenswert“, erklärt Prof. Dr. Hero Weber, Vizepräsident für Studium und Lehre.
Zugang zu den Gebäuden
Ein Zugang zu den Gebäuden ist allen Mitgliedern und Angehörigen der Jade Hochschule grundsätzlich und jederzeit möglich. Für die Warnstufen 1, 2 und 3 müssen diese jedoch geimpft, vollständig genesen oder negativ getestet sein (3G-Regel). Beim Aufenthalt in öffentlich zugänglichen Bereichen der Gebäude (insbesondere auf Fluren) ist auch weiterhin jederzeit ein Mund-Nase-Schutz zu tragen, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann; in den Warnstufen 1, 2 und 3 muss ausnahmslos und immer ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Im Lehrbetrieb in Präsenz ist die Belegung der Räume auch weiterhin immer durch die QR Code Registrierung zu erfassen, um die Kontakte nachverfolgen zu können.
„Geimpfte und Genesene können demnächst ihren 2G-Status online über die Webseite der Jade Hochschule mitteilen und erhalten so für das komplette Wintersemester 2021/22 eine Freischaltung zu den Gebäuden“, erklärt Vizepräsident Markus Wortmann. Negativ getestete Personen gelangen nur durch tageweise erneute Freischaltung gegen Vorlage entsprechender Dokumente in die Gebäude. Hierzu wird an jedem Studienort eine Test-Freischalt-Station eingerichtet. Für die Erstsemester werden in den ersten Tagen zusätzlich kostenlose Tests bereitgehalten werden. Viele der Maßnahmen wurden bereits im Sommersemester im direkten Austausch mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss (ASTA) und dem Studierendenparlament diskutiert und erarbeitet.
Wie sieht das Studium bei welcher Warnstufe aus?
Bei keiner bestehenden Warnstufe sind alle Lehrveranstaltungen sowie Freies Arbeiten in den Poolräumen in Präsenz ohne organisatorische Einschränkungen möglich. Kann das Abstandsgebot nicht eingehalten werden, beispielsweise, weil die Studierenden im Hörsaal Schulter an Schulter sitzen, muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.
Eine Sieben-Tage-Inzidenz über 50 in einem Landkreis ist gemäß Corona-Verordnung gleichbedeutend mit Warnstufe 1. Hierbei sind Lehrveranstaltungen sowie freies Arbeiten in den Poolräumen unter Wahrung des Abstandsgebots und mit einem speziellen Hygienekonzept in Präsenz möglich. Labore, Übungen und Praktika können bei Warnstufe 1 in Präsenz nur mit einem speziellen Hygienekonzept durchgeführt werden.
Bei Warnstufe 2 sind Lehrveranstaltungen sowie freies Arbeiten in den Poolräumen in Präsenz unter Wahrung des Abstandsgebots und mit einem speziellen Hygienekonzept erlaubt. Labore, Übungen und Praktika können in Präsenz nur mit speziellem Hygienekonzept durchgeführt werden. Außerdem müssen in den Räumen Lüftungsanlagen (ohne Umwälzung) oder (mobile) Luftreinigungsgeräte arbeiten.
In Warnstufe 3 finden Lehrveranstaltungen nicht mehr in Präsenz statt.
Können Studierende nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen, weil sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft oder getestet werden können oder keinen Mund-Nase-Schutz tragen dürfen, so darf ihnen dadurch kein Nachteil im Hinblick auf ihren Studienabschluss entstehen. Hier werden auf Antrag besondere Einzel-Regelungen getroffen werden.