| Präsidialbüro

Printprodukte werden lesefreundlicher

Anpassung des Corporate Designs der Hochschule: Printmedien wie Flyer, Broschüren und andere gedruckte Dokumente werden barrierefrei gestaltet

Erste Printprodukte sind im neuen Corporate Design der Hochschule umgesetzt. (Fotos: Maritje Sanders /Jade HS)
Erste Printprodukte sind im neuen Corporate Design der Hochschule umgesetzt. (Fotos: Maritje Sanders / Jade HS)

Das Corporate Design (CD) der Jade Hochschule wurde extern auf Barrierefreiheit überprüft und nun entsprechend überarbeitet. Ziel des Projekts des Referats Presse und Kommunikation und des Präsidialbüros ist es, die Lesbarkeit der Druckerzeugnisse zu erhöhen. So werden Schriftgröße und Zeilenabstände vergrößert, optische Elemente zur Spaltentrennung eingearbeitet und es wird auf beschriftete transparente Flächen zukünftig verzichtet.

„Eine Anpassung war aufgrund der rechtlichen Vorgaben unumgänglich. Erfreulicherweise zeigte sich im Projektprozess, dass einfache Anpassungen reichten, um als Jade Hochschule vollständig barrierefrei zu kommunizieren“,

erklärt Maike Arnold aus dem Referat Presse & Kommunikation. Neue Produkte werden ab sofort barrierefrei erstellt, während bestehende Produkte sukzessive an die nun geltenden Vorgaben angepasst werden.

Für die Öffentlichkeitsbeauftragten der Hochschule wurde ein erstes Vorlagenpaket erstellt und erste Printmedien liegen in gedruckter Form bereits vor. Im Laufe des Wintersemesters 2022/23 erfolgt nach und nach die Umstellung der Druckerzeugnisse auf das barrierefreie Design.

Unterstützt werden die Öffentlichkeitsbeauftragten von Maritje Sanders aus dem Präsidialbüro.

„Unsere Aufgabe ist es, Informationen für jeden Menschen zugänglich zu machen, denn Barrierefreiheit bedeutet auch Chancengleichheit und ist somit ein Gewinn für uns alle.“

Maritje Sanders, Präsidialbüro

Mit der Umstellung des Corporate Designs kommt die Jade Hochschule ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach: Das am 20. Mai 2021 vom Bundestag verabschiedete neue Barrierefreiheitsgesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit folgt einer EU-Richtlinie, Hürden beim Zugang zu Informationen und Kommunikation für Menschen mit Beeinträchtigungen abzubauen.

Die Analyse wurde auf Basis der Empfehlungen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenver­band e.V. (DBSV) in der Broschüre „Leserlich“ erarbeitet. Zusätzlich bilden die Ausführungen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit der Knappschaft Bahn See sowie der Organisation Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. eine Grundlage. Die Hinweise basieren zudem auf allgemein zugänglicher Literatur und Webseiten zur Barrierefrei­heit und entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und DIN-Normen.

Neben den Printmedien stellt die Jade Hochschule über ihre Webseite digitale Inhalte zur Verfügung. Hier sind wir als öffentliche Stelle seit September 2020 zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet.

Durch Screenreader können sehbeeinträchtigte Menschen sich diese Inhalte vorlesen oder sich vergrößert anzeigen lassen. Hier sind unter anderem die Redakteuer der Webseiten gefragt, die Inhalte entsprechend einzubinden. Dazu gehört Inhalte zu strukturieren und Bilder mit Informationen zu beschreiben. Eine als Bild eingebundene Exceltabelle oder Informationsgrafik kann durch einen Screenreader nicht vorgelesen werden. Hat das Bild zusätzlich noch eine schlechte Auflösung wird es bei Vergrößerung nicht besser lesbar. Die Information kann somit nicht vermittelt werden. Die Webseiten der Hochschule werden vom Web-Service betreut. 

„Viele Forderungen zur Barrierefreiheit kommen auch Menschen ohne Einschränkungen zu Gute.“

Franziska Wegmann, Web-Service

Sei es ein besserer Kontrast von Text und Hintergrund, Untertitel bei Videos, wenn kein Lautsprecher zur Verfügung steht, oder selbstsprechende Links, die schneller verlinkte Inhalte in einem Text erkennen lassen.
 

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