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Rückkehr zur Präsenz

Lehre soll im Sommersemester an der Jade Hochschule wieder vor Ort stattfinden

Studieren vor Ort soll im Sommersemester wieder möglich werden. (Foto: Bonnie Bartusch)
Studieren vor Ort soll im Sommersemester wieder möglich werden. (Foto: Bonnie Bartusch)

Die Lehre soll an der Jade Hochschule im kommenden Sommersemester grundsätzlich wieder in Präsenz stattfinden, sofern die Rahmenbedingungen dies zulassen.

„So möchten wir unseren Studierenden wieder ein Studium ermöglichen, wie sie es mit einem Präsenzstudiengang verbinden und auch erwarten dürfen.“

Prof. Dr. Hero Weber, Vizepräsident Studium und Lehre

Ob ein Start in Präsenz bereits zum Beginn des Semesters am 1. März 2022 möglich sein wird oder der Lehrbetrieb präsenzfrei startet und zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. Ende März) in den vollständigen Präsenzbetrieb wechselt, entscheidet das Präsidium abhängig vom Infektionsgeschehen. In Abstimmung mit der Arbeitssicherheit sind in begründeten Ausnahmefällen bereits vor diesem Zeitpunkt Lehrveranstaltungen in Präsenz möglich, zum Beispiel für Module der Erstsemester in den Bachelorstudiengängen.

Umfassende Schutzmaßnahmen: 3G-Status, FFP2-Masken und QR-Code-Registrierung

Folgende Schutzmaßnahmen sollen vorbehaltlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Präsenzbetrieb im Sommersemester gelten: Der Zugang zu den Gebäuden der Jade Hochschule ist nur Personen mit 3G-Status möglich. Das Betreten der Gebäude ohne entsprechenden Nachweis gilt als Hausfriedensbruch und kann strafrechtlich verfolgt werden. Der Zugang zu den Gebäuden ist Studierenden und Beschäftigten ausschließlich mit der CampusCard über die Schließanlage möglich (Ausnahme: „Warnstufe keine“). Hierzu müssen alle Studierenden ihre CampusCard von einer berechtigten Person der Jade Hochschule unter Vorlage ihres Statusnachweises freischalten lassen: Genesene bzw. geimpfte Studierende für die jeweils vorgeschriebene Laufzeit, Studierende, die sich testen lassen müssen, für einen Tag. An jedem Campus gibt es weiterhin eine Test- und Freischaltstation. Das Sicherheitspersonal wird deutlich aufgestockt, so dass regelmäßige Kontrollen des 3G-Status in den Gebäuden, insbesondere aber auch an den Lehrräumen und in den Lehrveranstaltungen stattfinden werden.

Es gilt die durchgängige Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (FFP2-Maske) in allen Lehrveranstaltungen für alle Studierenden; somit muss der Mindestabstand von 1,5 m in den Lehrveranstaltungen nicht eingehalten werden. Lehrende und Vortragende können die Maske abnehmen, wenn der Mindestabstand eingehalten wird. In Warnstufe „keine“ und Warnstufe I können auch Studierende in den Lehrveranstaltungen bei Einhaltung des Mindestabstands auf das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verzichten.

In Lehrräumen muss entsprechend den Vorgaben der Arbeitssicherheit regelmäßig gelüftet werden (Stoßlüftung oder Querlüftung). Ist dies nicht möglich, muss gemeinsam mit der Arbeitssicherheit eine Alternative gefunden werden. Raumbelegungen werden weiterhin durch die QR-Code-Registrierung erfasst, um gegebenenfalls eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Die Studierenden werden nachdrücklich aufgefordert, ihre Kontaktdaten im eCampus zu vervollständigen bzw. zu aktualisieren.

Lehrbetrieb in Präsenz

Können Studierende, weil sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft/getestet werden oder keinen Mund-Nase-Schutz tragen können, nicht an den Lehrveranstaltungen in Präsenz teilnehmen, so darf ihnen dadurch kein Nachteil in Hinblick auf ihren Studienabschluss entstehen. Die Gründe hierfür sind in einem schriftlichen Antrag der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan oder der Prüfungskommission darzulegen (zum Beispiel auch durch Vorlage eines ärztlichen Attestes); im Falle einer Anerkennung der Gründe wird ihnen die Aneignung des Lehrstoffs dann in anderer Form als der Präsenzform ermöglicht (Nachteilsausgleich). Entsprechendes gilt für schwangere bzw. stillende Studierende.

Müssen sich Studierende in Quarantäne begeben oder wollen sie keinen 3G-Status erlangen bzw. dokumentieren, können sie nicht am Präsenzlehrbetrieb teilnehmen; in diesem Fall (vergleichbar eines anderweitigen, krankheitsbedingten Fehlens) haben sie keinen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.

„Natürlich dürfen die Lehrenden zusätzlich zur Präsenzlehre die in den zurückliegenden Semestern erprobten Möglichkeiten der digitalen Lehre oder andere denkbare Alternativformate weiterhin nutzen“,

sagt der Vizepräsident. Präsenzfreie Lehrformate seien in begründeten Ausnahmefällen möglich, sie dürfen aber den Präsenz-Studienbetrieb nicht beeinträchtigen; insbesondere muss es für Studierende organisatorisch leistbar sein, auch an zeitlich benachbarten Präsenzveranstaltungen teilnehmen zu können. Die präsenzfreie Durchführung von Lehrveranstaltungen bedarf der Genehmigung durch den Präsidenten (zum Beispiel bei gesundheitlicher Beeinträchtigung der Lehrenden) oder auch das (Studien-)Dekanat (zum Beispiel Sicherstellung der Lehre).

Blended Learning- oder Flipped Classroom-Lehrformate, bei denen zwischen asynchronen Erarbeitungsphasen und synchronen Präsentationsphasen gewechselt wird, sind möglich und erwünscht, sofern die synchronen Phasen mit den Studierenden in Präsenz an der Jade Hochschule stattfinden. So können die zahlreichen Lehrvideos und Vorlesungsaufzeichnungen weiterhin genutzt und mit Präsenzlernphasen kombiniert werden.

Für den Prüfungszeitraum zu Beginn des Sommersemesters (Ende Februar/Anfang März), sollten die präsenzfreien Prüfungsformen beibehalten werden. Für den Prüfungszeitraum im Juni/Juli empfiehlt das Präsidium, die nach Prüfungsordnungen vorgesehenen Prüfungsformen zu planen. Zur Erhöhung der Planungssicherheit sollten parallel auch präsenzfreie Prüfungsformen vorgesehen werden.

Der Betrieb der Mensen an den drei Studienorten wird dem Lehrbetrieb folgen. Gegebenenfalls wird ein – bereits an der Universität Oldenburg erprobtes – Reservierungssystem eingeführt.

Arbeiten in der Hochschule

Seit dem 24. November 2021 gilt erneut eine bundesweit einheitliche Homeoffice-Regelung - aktuell bis zum 19. März 2022. Arbeitgeber haben ihren Beschäftigten bei Büro- oder vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betrieblichen Belange entgegenstehen. Die Arbeitsleistung von Bediensteten mit Büro- oder vergleichbaren Tätigkeiten soll nur noch im für die Aufgabenerledigung notwendigen Umfang in Räumlichkeiten der Hochschule abgeleistet werden.

Die Vorgesetzten (insbesondere die Dekaninnen und Dekane) entscheiden in ihren jeweiligen Bereichen in enger Abstimmung mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche Arbeiten in der Jade Hochschule zwingend vor Ort ausgeführt werden müssen und welche auch aus dem Homeoffice heraus möglich sind. Hierbei achten die Vorgesetzten darauf, dass der Dienstbetrieb im vollen Umfang gewährleistet ist; insbesondere besitzt die Sicherstellung der Präsenzlehre in den Fachbereichen eine hohe Priorität. Präsidium und Personalabteilung werden die Fachbereiche bei den erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Präsenzlehre unterstützen.

Ansprechpartnerin in der Redaktion

  • Katrin Keller
    Katrin Keller

    katrin.keller@jade-hs.de