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„Whistleblower“ besser schützen

Jade Hochschule richtet interne Meldestelle ein

Udo Willers, Beauftragter für Hinweisgeber an der Jade Hochschule (Foto: Daniela Wrage/Jade HS)
Udo Willers, Beauftragter für Hinweisgeber an der Jade Hochschule (Foto: Daniela Wrage/Jade HS)

Am 02. Juli ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) der Bundesriegierung in Kraft getreten. Hinweisgeber, sogenannte „Whistleblower“, machen auf Missstände oder Fehlverhalten aufmerksam und sollen mit dem neuen Gesetz vor Repressalien geschützt werden und einen besseren Rechtsschutz erhalten. Betriebe und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet eine sichere interne Meldestelle einzurichten, an die sich Beschäftige im Falle eines beobachteten Verstoßes wenden können. 

Udo Willers als Beauftragter für Hinweisgeber ernannt

An der Jade Hochschule wurde nun eine interne Meldestelle eingerichtet, an die sich Beschäftige und Studierende im Fall eines Verstoßes vertrauensvoll wenden können. Udo Willers wurde zudem als Beauftragter für Hinweisgeber ernannt und wird zukünftig Ansprechpartner für interne und externe Hinweigeber an der Jade Hochschule sein.

„Sinn und Zweck der Meldestelle ist es, einen vertrauensvollen Raum für Beschäftigte und Studierende zu schaffen, in dem sie ihr Anliegen anonymisiert weitergeben können.“

Udo Willers

In der Meldestelle können Fehlverhalten oder Missständen an der Jade Hochschule gemeldet werden. Willers prüft diese anonymisiert und leitet weitere Schritte ein. "Mein Leitmotiv ist, dabei mit Augenmaß vorzugehen. Ich bin als sogenannter „Whistleblower-Beauftragter“ eine Art Vertrauensperson für die Hinweisgeber. Meine Aufgabe ist es, einerseits ihren Schutz zu wahren und andererseit ihren Hinweisen für ein Fehlverhalten nachzugehen", so Willers.

Ansprechpartner & Kontaktmöglichkeit

Udo Willers ist am Fachbereich Ingenieurwissenschaften als Lehrkraft für besondere Aufgaben tätig. Er ist neben seiner Tätigkeit als Beauftragter für Hinweisgeber auch Beauftragter für Anti-Korruption an der Jade Hochschule.

Zur Meldestelle für Hinweisgeber

Zum Hintergrund

Ziele des Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Gesetzlicher Rechtschutz für alle hinweisgebenden Personen
  • Vertrauensschutz durch diskrete Behandlung der Identität und der Meldung hinweisgebender Personen
  • Verbot von ungerechtfertigten Benachteiligungen wie Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung oder Mobbing
  • Einrichtung von internen und externen Meldestellen, an die sich die Hinweisgebenden wenden können, um Rechtsschutz erhalten zu können
  • Vermeidung von Haftungsansprüchen und Imageschäden für Unternehmen und Behörden

Whistleblower

Als „Whistleblower“, auch Hinweisgeber, werden Personen bezeichnet, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände aufdecken. Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören u.a. Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, den Behörden und in Wirtschaftsunternehmen.

(Quelle: bundesregierung.de)

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