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Aktuell 40 laufende Berufungsverfahren an der Jade Hochschule

Berufungsmanager Christian Gnewuch im Gespräch

Derzeit laufen an der Jade Hochschule rund 40 Berufungsverfahren, die das Berufungsmanagement verwaltungsrechtlich begleitet. Um dieser Vielzahl gerecht zu werden, fand am 24. August eine Sondersitzung des Senats statt. Allein in den Sitzungen im August und September wurden dem Gremium zehn Verfahren vorgelegt – zum Vergleich: in der Regel beschließt der Senat in einem gesamten Kalenderjahr zwischen elf und dreizehn Berufungsvorschläge. Die Jade Welt sprach darüber mit Christian Gnewuch, Leiter des Berufungsmanagements.

JW: Lieber Herr Gnewusch, 40 Berufungsverfahren sind eine ganze Menge. Warum sind es derzeit so viele?

Gnewuch: Die große Zahl der derzeitigen Verfahren begründet sich grundsätzlich durch den Generationenwechsel in der Professorenschaft der Jade Hochschule. Daneben mussten durch Veränderungen des COVID19-Pandemieausbruchs im Jahr 2020 sehr kurzfristig eine Vielzahl an Prozessen für die weitere Durchführung der Berufungsverfahren angepasst werden. Dies war für alle Beteiligten eine immense Kraftanstrengung. Durch diese unerwartete Situation kam es verständlicherweise zu Verzögerungen im Fortgang aller laufenden Auswahlverfahren, insbesondere bei den Probelehrveranstaltungen mit den Bewerber_innen der engeren Wahl.

Durch zeitnahe Abstimmungen mit den jeweiligen Prozessbeteiligten konnten die Verfahrensabläufe, zum Teil mit zusätzlicher Einbindung von Hard- und Software, entsprechend der organisatorischen und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Berufungsmanagement angepasst werden. Trotz schneller Umsetzung dieser neuen Bedingungen konnten jedoch nicht alle „angestauten“ Verfahren im Jahr 2020 beendet werden.

Hinzu wurden in dieser Zeit weitere vom MWK genehmigte Professuren zur Ausschreibung und Verfahrensdurchführung genehmigt. Einige dieser Verfahren konnten ebenso abgeschlossen und dem Senat nun ebenfalls vorgelegt werden, sodass sich die Anzahl der derzeit vorgelegten Berufungsvorschläge exorbitant erhöhte.

Christian Gnewuch (Foto: privat)
Christian Gnewuch (Foto: privat)

JW: Wie sieht das Verfahren zur Berufung von neuen Professor_innen aus?

Gnewuch: Ein Berufungsverfahren und insbesondere das dazugehörige Bewerbungsverfahren sowie die Anforderungen an die schriftliche Bewerbung für eine Professur unterscheiden sich in der Wissenschaft aufgrund der sehr engen rechtlichen Rahmenvorgaben wesentlich von denen in anderen beruflichen Bereichen. Ein Bewerbungsverfahren in der Wissenschaft gestaltet sich schon aufgrund der diversen Unterlagen, die eingereicht werden müssen, sehr viel aufwändiger. Und auch das eigentliche Auswahlverfahren mit mehreren Stufen ist zeitintensiver als in der Wirtschaft oder anderen Arbeitsbereichen.

JW: Aus wie vielen Personen besteht eine Berufungskommission und wie ist sie besetzt?

Gnewuch: Das eigentliche Berufungsverfahren beginnt damit, dass eine Berufungskommission vom Fachbereichsrat eingesetzt wird, die dann einen Berufungsvorschlag vorbereiten soll. Die Zusammensetzung einer Berufungskommission kann von der Personenanzahl sehr unterschiedlich sein. Die Mindestgröße einer Kommission wird jedoch nach dem NHG geregelt: Es müssen mindestens drei Hochschullehrer_innen und je ein Vertreter oder eine Vertreterin der WiMis, Studierenden und ein MTVs der Kommission angehören.

Die Berufungskommission hat stimmberechtigte Mitglieder und solche in nur beratender Funktion. Stimmberechtigt sind die eingesetzten Hochschullehrer_innen der Jade Hochschule sowie Hochschullehrer_innen von externen Hochschulen. Die Hochschullehrergruppe hat gemäß dem Hochschulgesetz immer die Mehrheit in der Kommission. Eine Professorin oder ein Professor hat nach vorgenommener Wahl den Vorsitz der Berufungskommission und leitet das Verfahren. Aber auch andere akademische Gruppen, der sogenannte Mittelbau und die Studierenden sind mit Sitz und Stimme in der Kommission vertreten.

Weitere Beteiligte eines Berufungsverfahrens sind mit beratender Stimme die Vertreter der Mitarbeiter_innen aus Technik und Verwaltung, die Gleichstellungsbeauftragte, ggf. die Vertretung der Schwerbehinderten sowie ein_e Mitarbeiter_in des zentralen Berufungsmanagements und ggfs. weitere externe Sachverständige.

JW: Welche Rolle übernehmen Sie als Leiter des Berufungsmanagements?

Gnewuch: Ein Berufungsverfahren an Hochschulen ist wie bereits angesprochen äußerst komplex. Neben der erforderlichen fachwissenschaftlichen Expertise der Kommissionsmitglieder sind für die Besetzung der Professur weitere rechtliche Vorgaben während des gesamten Verfahrensverlaufs zu berücksichtigen. Im Vorgriff der anstehenden Verfahren führe ich daher im Rahmen der Qualitäts- und Rechtssicherung mit den designierten Berufungskommissionsvorsitzenden und weiteren Vertreter_innen eine Auftaktveranstaltung durch, um gemeinsam die verwaltungsrechtlichen Prozesse eines gesamten Berufungsverfahrens inhaltlich zu besprechen.

Während der dann folgenden Durchführung der Verfahren berate und unterstütze ich die Berufungskommissionen unter anderem in den ordentlichen Sitzungen. Die Fachbereiche sowie das Präsidium kommen zudem hinsichtlich aller formalrechtlichen Fragen und Grundsatzangelegenheiten im Berufungswesen auf mich zu. Ich bin aber auch grundsätzlicher Ansprechpartner für das MWK in Sachen Berufungsverfahren sowie bei allgemeinen Fragen von Bewerber_innen in Bezug auf alle formalrechtlichen Aspekte einer Professur.

Ich bin daher sehr froh, dass sich die Qualität der gemeinsam erarbeiten Berufungsvorschläge auch durch den verwaltungsrechtlichen Support der Mitarbeiter_innen des Berufungsmanagements in den letzten Jahren entscheidend verbessert hat.

 

JW: Vielen Dank für das Gespräch!

Ansprechpartnerin in der Redaktion

  • Katrin Keller
    Katrin Keller

    katrin.keller@jade-hs.de