Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis zum 31. August verlängert

Gebäude geschlossen – Homeoffice – keine Veranstaltungen in Präsenz

Auch wenn sich die pandemiebedingte Situation langsam bessert und die staatlicherseits vorgegebenen Einschränkungen langsam zurückgenommen werden, hat sich das Präsidium der Jade Hochschule nach vorheriger intensiver Diskussion mit den Dekanaten und den zuständigen Fachabteilungen entschlossen, die derzeit gültigen Regelungen bis Ende des Sommersemesters (31. August) fortzusetzen. Somit gelten ab dem 7. Juni folgende Regelungen:

Fortführung bisheriger Maßnahmen, insbesondere bzgl. Gebäudeschließung und Präsenzveranstaltungen:

  • Die Gebäude der Hochschule bleiben für Studierende sowie Besucher_innen in diesem Zeitraum weiterhin geschlossen.
  • Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie andere Veranstaltungen in Präsenz finden in diesem Zeitraum in den Gebäuden der Hochschule weiterhin nicht statt.
  • Alle Prüferinnen und Prüfer wurden bereits Ende März nachdrücklich aufgefordert, für den Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2021 präsenzfreie Prüfungsformen vorzusehen. Daran wird weiterhin festgehalten.
  • Der Zutritt zu den Gebäuden der Hochschule ist für Bedienstete ohne besondere Erlaubnis mit Schließkarte möglich.
  • Die Bediensteten arbeiten jedoch weiterhin im Homeoffice, sofern keine zwingende Notwendigkeit für die Anwesenheit in der Hochschule besteht.
  • Für den Zutritt zu den Gebäuden ist für Studierende sowie Besucher_innen eine besondere Erlaubnis des Präsidiums bzw. des jeweiligen Dekanats erforderlich. Bereits erteilte Genehmigungen gelten weiterhin.
  • In geschützter Präsenz können Probelehrveranstaltungen im Rahmen von Berufungsverfahren stattfinden. Die Zahl der in Präsenz Teilnehmenden ist auf das zwingend erforderliche Maß zu begrenzen.
  • Auswahlgespräche im Rahmen der Einstellung von Tarifbeschäftigten (nur bei unbefristeten Stellen) sind unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen möglich. Die Zahl der in Präsenz Teilnehmenden ist auf das zwingend erforderliche Maß zu begrenzen.

Corona-Schnelltests

  • Mit der Einführung von Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung (sog. Heim- oder Selbsttests) an der Jade Hochschule ab Mitte April wurde eine weitere Maßnahme ergriffen, um die Sicherheit in der notwendigen Präsenz an der Hochschule zu erhöhen. Dieses bedeutet jedoch nicht, dass die oben genannten geltenden Regeln gelockert werden. Vielmehr sollen Schnelltests neben den bereits bestehenden Corona-Maßnahmen für zusätzliche Sicherheit sorgen.
  • Die Verwendung der Corona-Schnelltests ist freiwillig und soll selbstständig und streng nach der Anleitung durchgeführt werden.
  • Alle vor Ort in der Hochschule Arbeitende (auch studentische Hilfskräfte) können die Schnelltests mindestens einmal pro Woche erhalten. Abhängig von der konkreten Tätigkeit kann eine häufigere Testung ermöglicht werden, z. B. bei besonders exponierter Arbeit oder aus einem konkreten einzelnen Anlass.
  • Zur Gruppe der Berechtigten gehören auch Studierende, die aufgrund der sehr wenigen Ausnahmen im Einzelfall in der Hochschule tätig sind.
  • Weitere Informationen gibt es in der Corona-Kachel.

Impfungen

  • Impfungen der Hochschulangehörigen: Ab dem 31. Mai sind alle Beschäftigten der Hochschule, alle Lehrkräfte, alle Mitarbeiter_innen aus Technik und Verwaltung und auch die studentischen Hilfskräfte impfberechtigt und können sich dies von der Hochschule bescheinigen lassen.
  • Die Arbeitgeberbescheinigung kann von der Website heruntergeladen werden; mit dieser lässt sich dann in Verbindung mit einem Beschäftigungsnachweis (Dienstausweis, Lehrauftrag, etc.) ein Termin in einem Impfzentrum oder bei den Hausärzten beantragen.
  • Impfungen durch den Betriebsarzt sind aus Sicht der Hochschulleitung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da dem Betriebsarzt in der nächsten Zeit kein Impfstoff in nennenswertem Umfang zur Verfügung stehen wird.

Ansprechpartnerin in der Redaktion

  • Katrin Keller
    Katrin Keller

    katrin.keller@jade-hs.de