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Vortrag: Cybermobbing, Hate Speech und Angriffe im Netz

Veranstaltung zum internationalen Frauentag

(Foto: JUUUPORT)
(Foto: JUUUPORT)

Zum Internationalen Frauentag veranstaltete die Gleichstellungsstelle am 9. März den Online-Vortrag „Respekt im Netz - verantwortungsvolles Handeln im digitalen Raum“ und nahm damit das Thema sexualisierte Diskriminierung, Grenzüberschreitung und Bedrohung im Internet in den Blick. 

Dörte Schneider, zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Jade Hochschule, begrüßte rund 20 Gäste und die Referentinnen Gesa Lindenau und Julia Liebe von der Online-Beratungsplattform Juuuport. In ihrem Vortrag klärten sie über häufig auftretende Phänomene wie Cybermobbing und Hate Speech auf und gaben Hinweise, was Betroffene und Außenstehende dagegen tun können.

Angriffe im Netz

Unter Mobbing im Allgemeinen werden aggressive Verhaltensweisen verstanden, die sich über einen längeren Zeitraum gegen eine Person richten wie zum Beispiel Beleidigungen, Bedrohungen, Belästigungen, bis hin zu physischer Gewalt, aber auch indirektes Verhalten wie Nichtbeachtung oder systematische Ausgrenzung. Cybermobbing hat aufgrund der Nutzung von virtuellen Kommunikationsmitteln darüber hinaus spezifische Merkmale: Es kann rund um die Uhr stattfinden, die Täter_innen, so genannte „Cyber Bullys“, können anonym bleiben, das Publikum kann teilweise unkontrollierbar groß werden, die Mobbingattacken benötigen weniger Aufwand und die Hemmschwelle ist online niedriger. Zudem begegnen sich Täter_innen und Betroffene nicht Face-to-Face, die Reaktion der Opfer bleibt unsichtbar.

Im Unterschied zum Cybermobbing richten sich Hasskommentare gegen ganze Gruppen, die auch außerhalb des Internets diskriminiert werden. Die Motivation ist meist politisch und die herabwürdigenden Kommentare sind beispielsweise als rassistisch, sexistisch oder antisemitisch einzuordnen. Hate Speech findet sich in an vielfältigen Orten im Netz, von Kommentarspalten unter Artikeln, über Posts bei Instagram bis hin zu WhatsApp-Gruppen.

 

Mobbing & Cybermobbing umfasst mehrere Straftatbestände, zum Beispiel:

§22 KunstUrhG Recht am eigenen Bild
§185 StGB Beleidigung
§240 StGB Nötigung
§241 StGB Bedrohung
§186 StGB Üble Nachrede
§187 StGB Verleumdung
§238 StGB Nachstellung
§131 StGB Gewaltdarstellung

Strafen: Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe

(Quelle: Präsentation JUUUPORT)

Was können Betroffene und Außenstehende tun?

Gesa Lindenau und Julia Liebe berichteten aus ihrer Beratungspraxis, dass es hilfreich sei, zunächst nicht auf Kommentare zu reagieren, aber in jedem Fall Screenshots anzufertigen und als Beweise zu sichern. Weiterhin wird Betroffenen geraten, sich nicht zu „verstecken“, sondern aktiv zu werden und sich im ersten Schritt mit unterstützenden Personen aus dem eigenen Umfeld auszutauschen oder Informationen und Hilfe bei einer Beratungsstelle anzufragen. Lindenau und Liebe betonten, dass eine unmittelbare Ansprache der mobbenden Person oder gar ein „zurückmobben“ oft nicht hilfreich sei. Unangemessene Kommentare können an die Verantwortlichen der Website und Online-Beschwerdestellen gemeldet, Mobber_innen können blockiert werden. Eine Reihe von Straftatbeständen beziehen sich auch auf Übergriffe im Netz, so dass eine polizeiliche Anzeige möglich ist [siehe Kasten]. Außenstehende sollten vor allem in erster Linie zuhören, unterstützen und versuchen, den Betroffenen das häufig auftretende Gefühl der Ohnmacht zu nehmen. Die Referentinnen gaben in Hinblick auf Hochschulen den Tipp, dass es präventiv lohnenswert ist, in den von Gruppen gemeinsam genutzten Chats und Plattformen Verhaltensregeln einzuführen und Ansprechpersonen oder Moderator_innen zu ernennen.

Ein Beitrag von:

  • Sylvia Noll
    Sylvia Noll

    Gleichstellungsstelle sylvia.noll@jade-hs.de