| Präsidialbüro

Gleichstellungsplan für 2022 bis 2024 beschlossen

Ergebnisse aus Datenauswertung und Workshops liegen vor

Der Gleichstellungsplan umfasst Maßnahmen, die aus der Datenauswertung von Beschäftigten- und Studierendenzahlen sowie den Ergebnissen von Workshops resultieren. Eine Maßnahme ist die aktive Förderung von weiblichem wissenschaftlichen Nachwuchs. (Foto: Jade HS)
Der Gleichstellungsplan umfasst Maßnahmen, die aus der Datenauswertung von Beschäftigten- und Studierendenzahlen sowie den Ergebnissen von Workshops resultieren. Eine Maßnahme ist die aktive Förderung von weiblichem wissenschaftlichen Nachwuchs. (Foto: Jade HS)

Die vierte Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Jade Hochschule wurde am 25. Januar vom Senat und anschließend vom Präsidium beschlossen. Der Gleichstellungsplan wurde im Zeitraum eines Jahres von der Gleichstellungsstelle unter Mitwirkung aller Statusgruppen in insgesamt  vier Workshops und einem abschließenden Workshop mit dem erweiterten Präsidium erarbeitet. Dieses neue Format ermöglichte einen partizipativen Prozess innerhalb der Hochschule zum Thema Gleichstellung der Geschlechter. Außerdem wurde erstmalig die Perspektive der Studierenden einbezogen. Die beschlossenen Maßnahmen, die aus der Datenauswertung von Beschäftigten- und Studierendenzahlen sowie den Ergebnissen der Workshops resultieren, sollen im Zeitraum von 2022 bis 2024 umgesetzt werden.

Im Bereich Vereinbarkeit von Studium und Familie soll für Studierende mit Familienaufgaben beispielsweise die Aufnahme eines Nachteilsausgleichs in den allgemeinen Teil der Prüfungsordnung erfolgen, so dass es eine verbindliche Regelung für alle Fachbereiche gibt. Auch das Thema Pflegeverantwortung soll stärker fokussiert werden. Weiterhin soll der weibliche wissenschaftliche Nachwuchs aktiv gefördert und das bestehende aktive Recruiting fortgesetzt und ausgebaut werden. In Bezug auf das Thema Antidiskriminierung soll die Hochschule als „Safe Space“ ein Ort des Lernens und Arbeitens sein, an dem sich Studierende und Beschäftigte wohlfühlen und respektvoll begegnen.

Der Gleichstellungsplan ist nach §§ 15, 16 des Niedersächsischen Gleichbehandlungsgesetzes (NGG) ein auf die Gleichstellung der Geschlechter bezogenes Instrument der Personalentwicklung in den niedersächsischen Verwaltungen. Die Geltungsdauer umfasst insgesamt drei Jahre, danach ist ein neuer Plan zu erstellen.

Die Gleichstellungspläne stehen der Hochschulöffentlichkeit im Dokumentenmanagementsystem (DMS) der Jade Hochschule und auf der Website der Gleichstellungsstelle zur Verfügung.

Ein Beitrag von:

  • Sylvia Noll
    Sylvia Noll

    Gleichstellungsstelle sylvia.noll@jade-hs.de