| Präsidialbüro

Förderung von Maßnahmen zum Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen

Jetzt Anträge an den Frauenförderfonds stellen

Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Entwicklung von Mitarbeiterinnen in Wissenschaft, Technik und Verwaltung werden aus Mitteln des Frauenförderfonds unterstützt. (Foto: Pauline Willrodt)
Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Entwicklung von Mitarbeiterinnen in Wissenschaft, Technik und Verwaltung werden aus Mitteln des Frauenförderfonds unterstützt. (Foto: Pauline Willrodt)

Für Maßnahmen zum Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen in Studium, Lehre und Forschung sowie in der Verwaltung stellt die Jade Hochschule Mittel im „Frauenförderfonds“ bereit. Alle Mitglieder der Hochschule mit Ausnahme der Studierenden sind berechtigt Anträge zu stellen. Über die Zuweisung der Mittel entscheidet die Kommission für Gleichstellung. Die kommende Antragsfrist endet am 1. November.

Mit den Mitteln werden unter anderem Maßnahmen unterstützt, die darauf abzielen den Anteil von Professorinnen, Studentinnen, Absolventinnen und Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen zu erhöhen. Auch Angebote zur Studienanwerbung, zum Studieneinstieg und zur Studienbegleitung für Studentinnen werden unterstützt. Die Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses und der beruflichen Entwicklung von Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung sind ebenfalls Ziele, sowie auch die Umsetzung der im Gleichstellungsplan identifizierten Maßnahmen.

So wurde bisher beispielsweise die Finanzierung weiblicher studentischer Hilfskräfte in Projekten mit Bezug zum Bereich Frauenförderung und/oder Gleichstellung (zum Beispiel Mädchen-Technik-Projekte) unterstützt. Auch Seminare zum Thema geschlechtliche Vielfalt (zum Beispiel „inter und transStudierende“ für Beschäftigte) wurden finanziert, wie auch ein Vortrag zur gender- und diversitysensiblen Führung und Sensibilisierungsangebote zum Thema Diskriminierung und Sexismus. Zudem konnten ein Überbrückungszuschuss für internationale weibliche Vollzeitstudierende mit Familienverantwortung und viele Weiterbildungsmaßnahmen von weiblichen Beschäftigten anteilig unterstützt werden.

Anträge auf Förderung sollten nicht mehr als zwei Seiten umfassen und sind an das ressortverantwortliche Präsidiumsmitglied zu stellen. Sie müssen jeweils bis zum 30. April für das laufende Kalenderjahr eingereicht werden und für freibleibende Mittel in einer zweiten Antragsperiode zum 1. November. Alle Vorgaben zur Antragsstellung sind im Handlungsleitfaden festgehalten.

Ansprechpartnerin in der Redaktion:

  • Katrin Keller
    Katrin Keller

    katrin.keller@jade-hs.de