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Neue Möglichkeiten der Telearbeit und mobilen Arbeit für Beschäftigte

Präsident und Personalrat unterschreiben Dienstvereinbarung

(Foto: pexels)
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Neue Arbeitsformen wie Telearbeit und mobile Arbeit sind jetzt für Beschäftigte der Jade Hochschule möglich: Hochschulpräsident Prof. Dr. Manfred Weisensee und der Personalratsvorsitzende Carsten Henze unterschrieben gestern eine entsprechende Dienstvereinbarung.

„Ich freue mich sehr, dass wir diese Dienstvereinbarung zu den modernen Arbeitsformen Telearbeit und mobile Arbeit abschließen konnten und danke allen, die an der Erstellung mitgewirkt haben für die sehr konstruktive Arbeit. Wir werden in der Erprobungs- und Evaluationsphase die Beschäftigten und die Leitungen der Organisationseinheiten intensiv begleiten und Informations- und Schulungsveranstaltungen anbieten.“

Hochschulpräsident Prof. Dr. Manfred Weisensee


Die Arbeitswelt sei aufgrund der Globalisierung und der technologischen Entwicklung ständigem Wandel unterworfen. Gleichzeitig verändere sich die Gesellschaft und mit ihr die Bedürfnisse der Beschäftigten nach höherer Autonomie, Mobilität und Flexibilität. Der Personalrat und das Präsidium der Jade Hochschule sind sich unter dieser Voraussetzung einig, dass Telearbeit und mobiles Arbeiten geeignete Instrumente sind, um im Rahmen einer von gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Wertschätzung getragenen Arbeitskultur einerseits die Funktionsfähigkeit und Dienstleistungsqualität der Jade Hochschule sicherzustellen und zugleich den Beschäftigten in unterschiedlichen Lebenssituationen flexibel angepasste Arbeitsformen zu ermöglichen.  

„Wie bei jedem Projekt gab es bei der Erstellung der Dienstvereinbarung Telearbeit und mobile Arbeit Zeiten der Euphorie, aber auch der Frustration. Es waren intensive Verhandlungen, bei denen viele Aspekte zu berücksichten waren. Am Ende sind wir aber sicher, etwas Gutes im Sinne aller Kolleg_innen erreicht zu haben.“

Personalratsvorsitzender Carsten Henze

Telearbeit und mobiles Arbeiten

Telearbeit liegt vor, wenn Beschäftigte für einen festgelegten Zeitraum, auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung mit der Dienststelle, ihre dienstliche Tätigkeit in Teilen der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit an einem vom Arbeitgeber fest eingerichteten Arbeitsplatz in ihrem Privatbereich unter Einsatz von IT-Geräten der Hochschule erbringen. Telearbeit kann im Umfang von bis zu 80 Prozent der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart werden, wobei von einer Präsenzzeit in der Dienststelle im Umfang von mindestens 20 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ausgegangen wird.

Unter mobile Arbeit fällt die dienstliche Tätigkeit, die Beschäftigte im Umfang von bis zu 50 Prozent der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit eines Kalenderjahres, auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung mit der Hochschule, nach Absprache mit der Führungskraft erbringen. Die mobile Arbeit erfolgt an einem beliebigen Ort außerhalb der Dienststelle unter Einsatz von IT-Geräten der Hochschule.

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Dienstvereinbarung beginnen die Vereinbarungspartner damit, die Erfahrungen zu erheben und auszuwerten.

Die Dienstvereinbarung und die Anträge auf Telearbeit und mobile Arbeit sind im Dokumentenmanagementsystem der Jade Hochschule zu finden. Auch eine Moodle-Unterweisung wurde erstellt.

Ansprechpartnerin in der Redaktion:

  • Katrin Keller
    Katrin Keller

    katrin.keller@jade-hs.de